Verkaufen Sie Ihr Auto mit Vertrauen
Wir kaufen und verkaufen Ihr Auto in ganz Europa
Option 1) Wir können Ihr Fahrzeug als Vermittler verkaufen: (siehe exklusives Angebot für beitragende Mitglieder der VIC-Personalvertretungen/-gewerkschaften unten)
Zusammen mit einer professionellen Anzeige für Ihr Fahrzeug mit hochwertigen Fotos, detaillierten Angaben zum Zustand des Fahrzeugs sowie einer vollständigen Auflistung der Ausstattungsmerkmale Ihres Fahrzeugmodells;
- Wir berechnen die Normverbrauchsabgabe (NoVA),
- ermitteln den Verkaufswert Ihres Fahrzeugs (inklusive NoVA) für Österreich und die EU, und
- können Ihr Fahrzeug auf Wunsch auf einem Ausstellungsplatz präsentieren.
- Reparatur von Dellen, Kratzern und Schäden (inklusive Kommunikation mit Ihrer Versicherung)
- Jahresservice und Pickerl (jährliche §57a-Überprüfung)
Option 2) Wir können Ihr Auto direkt an unser Händlernetzwerk verkaufen oder es direkt von Ihnen zum besten Preis ankaufen
Wir können Ihr Auto schnell und unkompliziert ohne Verzögerungen über unser Händlernetzwerk verkaufen oder es für unser Unternehmen ankaufen – mit sofortiger Barzahlung (oder schneller Banküberweisung) von mindestens 500 Euro mehr als andere Händler Ihnen bieten. Außerdem melden wir Ihr Fahrzeug bei den österreichischen Behörden (Verkehrsamt) ab und holen eventuell beim Händler gelagerte Reifen kostenlos ab.
Wir übernehmen auch alle notwendigen Schritte für die NoVA-Zahlung in Österreich sowie Reparaturen über Ihre Versicherung. Je nach Schaden können wir sogar Ihren Selbstbehalt bei der Versicherung um bis zu 100 % reduzieren.
Sie können Ihr Fahrzeug bis zum letzten Tag Ihres Aufenthalts (oder bis Ihr neues Fahrzeug eintrifft) weiterfahren.
Geben Sie einfach die Schlüssel und Unterlagen ab – wir kümmern uns um den Rest.
Wenn Sie Diplomat, UN-Mitarbeiter, Botschaftsangehöriger oder Expat sind und Ihr Auto verkaufen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Transparente Provisions-Struktur
* Bei Vermittlungsverkäufen berechnet Diplocars eine Vermittlungsprovision von 5%, für Mitglieder der VIC-Staff-Union verrechnen wir eine reduzierte Vermittlungsprovision von 4% - das Minimum der Verkaufsprovision beträgt 890 EUR
** Ab dem ersten Tag des Vertrags benötigt Diplocars 4 Wochen exklusive Vermittlungsrechte für den Verkauf Ihres Fahrzeugs.
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Siehe den folgenden Link für alle internationalen Organisationen in Wien und Österreich: Internationale Organisationen - Stadt Wien
Wenn Sie ein neues Auto kaufen möchten, finden Sie die entsprechenden Informationen beim Finanzministerium.
Bitte beachten Sie: Normverbrauchsabgabe = NoVA = standard consumption tax
Steuer- und Kaufrichtlinien für diplomatische Fahrzeuge
Eine völlig neue Regelung betrifft den steuerfreien Erwerb eines Kraftfahrzeugs bei einem österreichischen Autohändler, da – entgegen der bisherigen Praxis – eine direkte Befreiung von der Mehrwertsteuer sowie von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) vorgesehen ist. Dies trägt im Wesentlichen zur Beschleunigung der Steuerentlastung bei. Für den steuerfreien Erwerb eines Kraftfahrzeugs gilt folgendes Verfahren:
- Für den steuerfreien Erwerb eines Kraftfahrzeugs ist das Formular U45 erforderlich, auf dem unter anderem der Autohändler, der Fahrzeugtyp und der Kaufpreis bereits angegeben sein müssen. Das Formular kann (z. B. vom Händler) online über die Website des Bundesministeriums für Finanzen ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das ausgefüllte und von der diplomatischen Vertretung bestätigte Formular ist beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten einzureichen, das die entsprechenden Bescheinigungen ausstellt (für den Unternehmer und für die Zulassungsstelle).
- Die Bescheinigung für den Unternehmer wird dem österreichischen Autohändler übergeben. Auf Grundlage dieser Bescheinigung ist der Verkauf von der Mehrwertsteuer und der Normverbrauchsabgabe befreit.
- Die Bescheinigung für die Zulassungsstelle wird der Zulassungsstelle übergeben, welche einen Sperrvermerk in den Zulassungsschein einträgt.
- Auch der Kauf von Gebrauchtfahrzeugen kann unter Anwendung desselben Verfahrens steuerfrei erfolgen.
- Wird das Kraftfahrzeug nicht gekauft, sondern geleast (gemietet), gilt die Steuerbefreiung nur für die Normverbrauchsabgabe. Auf die Leasingraten wird Mehrwertsteuer erhoben, die im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens (bei Diplomaten innerhalb des maximal erstattungsfähigen Betrags) auf Basis der Rechnungen zurückgefordert werden kann.
Diplomaten haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine entsprechende Bescheinigung. Zusätzlich können sie alle zwei Jahre ein Kraftfahrzeug in einem anderen EU-Mitgliedstaat steuerfrei erwerben und gemäß den zollrechtlichen Bestimmungen als persönliches Eigentum steuerfrei (zollfrei) einführen sowie alle zwei Jahre ein Kraftfahrzeug steuerfrei importieren. Darüber hinaus bestehen keine weiteren steuerlichen Begünstigungen für Kraftfahrzeuge (z. B. für Familienangehörige).
Eine nachträgliche Rückerstattung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Kraftfahrzeugs ist nicht möglich (auch wenn Mehrwertsteuer und Normverbrauchsabgabe auf der Rechnung ausgewiesen sind).
Die steuerliche Behandlung ist für alle drei Formen des begünstigten Fahrzeugerwerbs gleich (Kauf bei einem österreichischen Händler, innergemeinschaftlicher Erwerb in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Import aus einem Nicht-EU-Staat). In diesen Fällen gelten die zollrechtlichen Vorschriften. Daher ist eine nachträgliche Steuererstattung (nach einer Mindestfrist von sechs Monaten) im Falle von Wegzug, Tod oder schwerer Beschädigung nicht möglich.
Der Begriff „Kraftfahrzeug“ ist im Kraftfahrgesetz 1967 definiert. Danach zählen insbesondere Pkw, Kombifahrzeuge und Motorräder zu den Kraftfahrzeugen. Anhänger, Flugzeuge und Boote gelten hingegen nicht als Kraftfahrzeuge.
MwSt.-Rückerstattung für Diplomaten – Informationen zu Kraftfahrzeugen (BMF)